Pflichtprüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung: Markus-Bau erhält uneingeschränkten Prüfungsvermerk für das Jahr 2010
Bochum. Wenn etwas zum regulierten Geschehen von Bauträgerunternehmen gehört, dann sind es vielfältige Prüfungen durch diverse Behörden und Institutionen.
So werden etwa Bilanzen, Sozialversicherungsabgaben und Steuern geprüft. Eine besondere Prüfungspflicht ergibt sich aus § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Danach sind die gesetzlichen Pflichten von Bauträgern gemäß der MaBV für jedes Geschäftsjahr besonders zu prüfen.
Dieser Prüfung hat sich Markus-Bau aktuell für das Jahr 2010 durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.
Das Prüfungsergebnis endet mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, dass "bei unserer pflichtgemäßen Prüfung nach § 16 MaBV für das Kalenderjahr 2010 keine Verstöße der Markus-Bau GmbH Generalunternehmung gegen die Paragraphen 2 bis 14 der MaBV festgestellt" wurden. Für die Verantwortlichen von Markus-Bau eine Selbstverständlichkeit, denn Gesetzes- und Regeltreue sind eines der grundlegenden Unternehmensprinzipien.


